Internistisches Gastroenterologikum Hamburg | Kompetenzfelder: Akutmedizin

Akut-Darmspiegelung für Neupatienten

  • akut Blut im Stuhl (es ist aktuell noch keine Darmspiegelung anderswo erfolgt) 
  • neu aufgetretener und über mehr als 1 Woche anhaltender Durchfall mit schwerem Krankheitsgefühl 
  • erheblicher Gewichtsverlust (ab 6 Kilo in 6 Monaten)

In allen anderen akuten Fragestellungen nutzen Sie als GKV Patient bitte die deutschlandweite Hotline der KV zur Terminvermittlung (Tel: 116117). Wir bieten die gesetzlich vorgeschrieben Akutterminangebote ausschliesslich über diese Hotline an. Hierzu benötigen wir dann einen Akut-Überweisungsschein Ihres Hausarztes vor, der folgende Bedingungen erfüllt: Vermerk auf dem Überweisungsschein:"HAUSARZT VERMITTLUNGSFALL", Nennung einer nachvollziehbaren Akut-Indikation und Angabe unserer Betr.-Nummer  020 868 298 und Ausstellungsdatum max. 5 Tage vor der Eestvorstellung bei uns.

Akutsprechstunde für Stammpatienten oder zur Endoskopie-Nachversorgung

Medizinischer Notfall? Notfallspiegelung? Besteht akuter Behandlungsbedarf im Rahmen unserer CED-Betreuung oder auch NACH einer Spiegelung in unserer Praxis? Schwere Akutsymptomatik? Im Notfall sind wir für unsere Stammpatienten kurzfristig da!

Unsere Stammpatienten nutzen für Akuttermine bitte die telefonische Terminvergabe oder kommen Sie für ein kurzfristiges Terminangebot direkt in der Praxis vorbei.

Telefonische Terminvergabe anrufen
  • Wichtige Unterscheidung: Akutmedizin & Terminpraxis
    Akuttermine vergeben wir ausschließlich für medizinische Notfälle. Für die allgemeine ärztliche Versorgung vereinbaren Sie bitte immer einen regulären Sprechstundentermin. Nur so können wir Wartezeiten für unsere Einbestellpraxis minimieren. 

Bitte rufen Sie zur Vereinbarung eines kurzfristigen Akuttermins immer vorab in unserer Praxis an. Bitte nennen Sie Ihr Akutsymptom und fragen Sie nach einem Akuttermin.

Information für gesetzlich Versicherte: soweit in unserer Praxis keine kurzfristigen Spiegelungstermine beim Kassenarzt mehr verfügbar sind, verweisen wir auf die NOTFALLNUMMER 116117. Über diese zentrale Terminvergabe der kassenärztlichen Versorgung wird die Akutversorgung bei entsprechender Indikation in einer anderen ambulanten oder stationären Einrichtung sichergestellt.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Akuttermine KEINESFALLS allgemeine Gesprächstermine sind, oder gar zur Erörterung von Fremdbefunden, zur Zweitbegutachtung oder bei unklarer chronischer Symptomatik gedacht sind - in diesem Fällen einer absichtlichen Fehlbuchung findet trotz Terminvergabe kein Arztkontakt statt.

Bei folgenden Alarmsymptomen rufen Sie bitte sofort den Notarzt

Tel.: 112
  • Akutes Bluterbrechen
  • Akuter Brustkorbschmerz, ggf. auch mit Ausstrahlung in den Rücken oder den linken Arm
  • Akute Atemnot
  • Akute Lähmung
  • Akute Sehstörung oder Sprachstörung
  • Akute schwerste Kopfschmerzen
  • Benommenheit oder Bewusstlosigkeit
  • Kreislaufkollaps

Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an

  • die bundesweit gültige Notfall Hotline Tel.: 116 117
  • einen privatärztlichen Bereitschaftsdienst
  • die Notfallaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses
  • Wunschbehandlung für Selbstzahler und Privatpatient(inn)en

    Als Selbstzahler/in und Privatpatient/in erhalten sie kurzfristig Ihren Wunschtermin zur Sprechstunde und für gewünschte Untersuchungen (z.B. Ultraschall, Magenspiegelung, Darmspiegelung, Magen & Darm-Doppeluntersuchung in einem Untersuchungsgang).

    Nutzen Sie hierfür bitte die VIP-Telefonnummer: (040) 22 94 94 9 22.

    Selbstzahler-Magenspiegelung für gesetzlich versicherte Patient(inn)en: Die gesetzlich Versicherungen übernehmen leider keine Behandlungskosten für eine Magenspiegelung im Rahmen der allegmeinen Gesundheitsvorsorge bzw. als Wunschleistung bei Krankheitsängsten oder zur regelmäßigen Kontrolle bei Magenbeschwerden oder Sodbrennen ohne fachärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit.

    Die Privatärzte unserer Praxis bieten Ihnen gerne kurzfristig eine Magenspiegelung als Selbstzahler-Untersuchung (Abrechnung nach gültiger GOÄ), wir informieren Sie gerne über die anfallenden Kosten.

    Dieses Angebot gilt auch für Magenspiegelungen zu einem Wunschzeitpunkt aus individuellen Gründen, z.B. „vor dem Urlaub“ bzw. „kurzfristig in einem engen gewünschten Zeitfenster“.